Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Die Stiftung Liebenau ist eine kirchliche Stiftung privaten Rechts. Seit fast 150 Jahren setzt sie sich für die größtmögliche Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ein.
Was wir tun und was wir fördern?
Entsprechend unserem Stiftungszweck sind wir in sechs Aufgabenfeldern tätig: Pflege und Lebensräume, Teilhabe, Gesundheit, Bildung, Familie, Service und Produkte. Mehr als 20 000 Menschen nehmen jährlich unsere Leistungen in Anspruch oder engagieren sich mit uns im Sozialraum. Gemeinsam mit vielen Partnern im In- und Ausland wollen wir auch die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit weiterentwickeln und die Lebenssituation der von uns begleiteten Menschen verbessern.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Liebenau.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.