Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Wer wir sind?
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe, gesundheitsfördernder Maßnahmen im Teilort Konstanz-Litzelstetten.
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Unterstützung und Förderung von Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe, gesundheitsfördernder Maßnahmen im Teilort Konstanz-Litzelstetten.
Was wir tun und was wir fördern?
- Der Bürgerbrunch ist ein interkultureller, zwangloser Brunch für und von Litzelstetter Bürger auf der Dorfwiese, um die Gemeinschaft des Dorfes und den Austausch der Generationen zu stärken. An dafür zur Verfügung gestellten, reservierten Tischen bringt jeder sein Essen und seine Gäste mit, und wir organisieren Getränke und ein kleines Rahmenprogramm. Der Erlös dieses Brunches kommt zu 100% der Bürgerstiftung zu Gute und finanziert unsere anderen Projekte.
- Auch die kulturellen Ausflüge für die ältere Generation in unsere schöne Bodenseelandschaft mit kundigen Begleitern gehören zu unseren Projekten. Nach einer Führung oder ähnlichem wird bei Kaffee und Kuchen geredet, gesungen und man tauscht sich aus.
- Wir unterstützen das Eltern-Kind-Frühstück, um Eltern mit Babys und Kleinkindern Raum und Zeit für Begegnungen zu geben. Bei leckerem Frühstück kann man Erfahrungen austauschen, neue Bekanntschaften schließen und die Kleinen können dabei spielen.
- Den Bau des Jugendtreffs im Entengraben konnten wir unterstützen, um der Jugend wieder einen Treffpunkt für Freizeit und Austausch zu geben.
- Die Förderung von Projekten des Jugendfußballs, der katholischen und evangelischen Jugendgruppen, Ortsgruppen und Vereine ist uns gleichermaßen wichtig.
- Wir werben Förderer, Stifter und Spender, da wir unsere ehrenamtliche Tätigkeit nur aus Zinserträgen und Spenden finanzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bürgerstiftung Litzelstetten.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.