Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Wer wir sind?
Bei uns engagieren sich Bürger mit Zeit, Ideen und viel Herzblut für Eriskirch. Die Stiftung wurde von Bürgern für Bürger gegründet. Von Beginn an gehört es zu den Hauptanliegen, freiwilliges Engagement zu fördern, das für die Gesellschaft von unschätzbarem Wert ist.
Was wir fördern?
Hauptsächlich fördert die Bürgerstiftung das persönliche Engagement innerhalb von Projekten, das dann wiederum anderen zu Gute kommt. Zum Beispiel wurde die Qualifikation der ehrenamtlichen Helfer der Hospizgruppe bezuschusst und der Übungsleiterlehrgang für Senioren bezahlt. Wir haben Musikinstrumente für die Schule und den Kinderbus des Kindergartens erworben und das Pflegeheim St. Iris mit Gesellschaftsspielen ausgestattet. Außerdem fördern wir die Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde. Immer steht dabei der Mensch im Vordergrund.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bürgerstiftung Eriskirch.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.