Die Stiftung wurde von Herrn Albrecht von Dewitz gegründet. Albrecht von Dewitz lernte in jungen Jahren seine Liebe zum Bergsport und dem damit verbundenen Abenteuer in seinem ersten Job kennen. Mit abgeschlossener Lehre und Studium war für ihn bald klar, dass er sich selbständig machen wollte und gründete 1974 die Firma VAUDE. Die VAUDE Sport Albrecht von Dewitz Stiftung befasst sich mit den Themen Umwelt und Ökologie sowie alpine Sicherheit inkl. Rettung aus Lebensgefahr im alpinen Bereich. Ihr liegt es am Herzen, Projekte zu unterstützen, die unsere Natur und Bergwelt auch für die nachfolgenden Generationen erhalten bzw. den Bergsport sicherer machen.
Wir fördern Projekte, deren Zwecke ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig und mildtätig sind.
Projekte aus folgenden Themenbereichen passen zu uns:
Mit Bezug auf diese Themen unterstützen wir folgende Projektarten im In- und Ausland:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der VAUDE Sport Albrecht von Dewitz Stiftung.
Bildquelle Camper am Bergsee: VAUDE / Fotograf: Bastian Morell
Bildquelle Kletterer: EDELRID
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.