Errichtung
Die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung im Rahmen der Stiftergemeinschaft ist unkompliziert. Sie müssen nur den Stiftungszweck und die Höhe des Stiftungsvermögens angeben und unterschreiben, den Rest erledigen die Sparkasse Bodensee und die Deutsche Stiftungstreuhand für Sie.
Gute Gründe für die Errichtung meiner Stiftung
- Mit meiner Stiftung kann ich ein persönliches Andenken an meine Vorfahren, meinen Lebenspartner oder mich selbst schaffen.
- Mit meiner Stiftung kann ich meiner Heimat etwas Gutes tun und über mein Leben hinaus wirken.
- Mit meiner Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann ich mit den Erträgen aus meinem Vermögen eine von mir bestimmte Einrichtung fördern. Dabei muss ich mich nicht dauerhaft festlegen, sondern kann jederzeit eine andere Einrichtung fördern.
- Mit meiner Stiftung übernehme ich gesellschaftlicheVerantwortung und kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben bekommen habe.
- Stiften kann ich entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis – dies ist meine freie Entscheidung.
- Meine Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
- Als Stifter werde ich vom Staat belohnt, denn die Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Ist die Realisierung meiner Stiftungsidee für mich sehr aufwändig?
Im Prinzip ja – gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt.
Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u.a. der Vorstand der Sparkasse Bodensee angehört, überwacht. Zudem wird der Jahresabschluss der Stiftergemeinschaft geprüft. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht.
Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z.B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung.
Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 20.000,-- Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.
Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Kann die Stiftung meinen Namen tragen?
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Wie kann ich eine Stiftung gründen?
Sie wollen eine Stiftung gründen? Wir helfen Ihnen. Setzen Sie sich gern mit einen unseren Stiftungsberatern in Verbindung. Alternativ können Sie uns gerne über Kontaktformular Ihre Kontaktdaten zukommen lassen.